Auslandspraktikum in Baeckerei

Deine Förderung zum Auslands­praktikum -
wir unterstützen dich!

Vor dem Auslandspraktikum gibt es einige Dinge zu erledigen. Aber Du kannst auf unsere Hilfe zu Anträgen und Informationen zählen.

Auslandspraktikum in Baeckerei

Deine Vorteile mit einem Praktikum im Ausland.

Das Auslands­prak­ti­kum bringt viele Bene­fits für dich mit. Nutze unsere Hilfe und be­wirb dich jetzt.
Internatio­nale Berufs­erfahrung
Das Erasmus+ Programm er­mög­licht dir , in einem globalen Umfeld zu arbei­ten, inter­kul­turelle Kompe­tenzen zu ent­wickeln und deine beruf­lichen Per­spek­tiven zu erweitern.
Erweiterte Karriere­chancen
Berufs­erfahr­ung im Aus­land macht sich als Plus im Lebens­lauf be­merk­bar. Arbeit­geber schätzen inter­natio­nale Erfah­run­gen, da sie auf Offen­heit, An­pas­sungs­fähig­keit und inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­tenz hin­weisen.
Sprachliche
Kompetenz
Die erwor­benen sprach­lichen Kom­pe­ten­zen vor und wäh­rend deines Auf­ent­halts signal­isieren eine hohe Bereit­schaft zur Weiter­ent­wick­­lung. Das bringt dich nicht nur persön­lich weiter, denn auch dies schätzen Arbeit­geber sehr.

Impressionen und Erfahrungen.

Schaue dir die Erfahrungs­berichte von Teil­nehmern ver­gan­gener Auslands­praktika an.
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Häufig gestellte Fragen.

 

Du bist noch einer beruflichen Erstausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht nach § 2 Abs. 3 BBiG, dass Ausbildungsabschnitte im Ausland durchgeführt werden können, „wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“

Ein guter Zeitpunkt ist oft nach der Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1. Jeder andere Zeitraum ist auch möglich.

Dein Ausbildungsbetrieb und/oder deine Berufsschule müssen deinem Praktikum zustimmen und helfen dir bei der Organisation.

Es besteht auch die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss dieser Ausbildung ein durch das Erasmus+-Programm gefördertes Praktikum im Ausland zu machen.

Es können auch folgende Personengruppen teilnehmen:

  • Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen“ laut Definitionenkatalog der KMK, dazu gehören auch:
  • Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler,
  • Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler,
  • Schülerinnen und Schüler an Fachgymnasien,
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung,
  • Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht,
  • Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen

Aktuelles von der EuroComp2050.

Erfahre Aktuelles aus unserer Tätigkeit und den Themen rund um Auslands­praktika im Blog.

Kontakt.

Henrik Peitsch

Kontaktdaten

Institut für Transformative Bildung gUG
Henrik Peitsch
Grundbreehe 9
49170 Hagen a.T.W.

itb@transformative-bildung.com

0 17 1 / 83 42 392

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