Vor dem Auslandspraktikum gibt es einige Dinge zu erledigen. Aber Du kannst auf unsere Hilfe zu Anträgen und Informationen zählen.
Du bist noch einer beruflichen Erstausbildung?
Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht nach § 2 Abs. 3 BBiG, dass Ausbildungsabschnitte im Ausland durchgeführt werden können, „wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“
Ein guter Zeitpunkt ist oft nach der Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1. Jeder andere Zeitraum ist auch möglich.
Dein Ausbildungsbetrieb und/oder deine Berufsschule müssen deinem Praktikum zustimmen und helfen dir bei der Organisation.
Es besteht auch die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss dieser Ausbildung ein durch das Erasmus+-Programm gefördertes Praktikum im Ausland zu machen.
Es können auch folgende Personengruppen teilnehmen:
Die Höhe der Förderung im Erasmus+ Programm hängt von der Dauer des Praktikums und dem Zielland ab. Die Praktikumsdauer muss mindestens 10 Tage (zusätzlich 2 Reisetag) betragen. Es kann maximal 12 Monate dauern (maximal ein Viertel der gesamten Ausbildungszeit nach dem Berufsbildungsgesetz). Die finanzielle Förderung erfolgt durch eine eine Pauschale für die Aufenthaltsdauer in der Partnereinrichtung und zusätzlich eine Pauschale für die Reisekosten, Die Förderpauschalen müssen nicht durch Belege nachgewiesen werden.
Wenn du dich für ein Praktikum interessierst und bewerben möchtest, dann lade bitte unsere InfoBroschüre herunter. Dort findest du alle wichtigen Informationen über das Erasmus+ Programm (u.a. eine Checklist für die Vorbereitung und Organisation eines Praktikums und die Tabelle über die Förderbeträge). Alle Informationen findest du auch gesammelt unter Bewerbung.
Schritte für eine Teilnahme
Erasmus+ wird in zwei Arten von Ländern durchgeführt.
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer
Diese können uneingeschränkt an allen Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Dazu gehören unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und die EU-Beitrittskandidaten. Früher wurden sie als Programmländer bezeichnet.
Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer
Diese können an bestimmten Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Davon gibt es viele in aller Welt. Früher wurden sie als Partnerländer bezeichnet.
Institut für Transformative Bildung gUG
Henrik Peitsch
Grundbreehe 9
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